Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis verstehen – Formulierungen richtig deuten

Arbeitszeugnis

Viele Arbeitszeugnisse enthalten Formulierungen, deren Bedeutung auf den ersten Blick nicht eindeutig ist. Hinter scheinbar positiven Aussagen können sich auch kritische Bewertungen verbergen.

Hier erfährst du, wie ein Arbeitszeugnis aufgebaut sein muss, welche Formulierungen typisch sind und was du tun kannst, wenn dein Zeugnis unfair oder fehlerhaft ist.

Wofür brauche ich ein Arbeits­zeugnis?

  • Ohne ein Arbeitszeugnis ist deine Bewerbung unvollständig und hat bei vielen Arbeitgebern wenig Aussicht auf Erfolg. Einerseits belegen deine Arbeitszeugnisse die Angaben in deinem Lebenslauf, andererseits versuchen potenzielle neue Arbeitgeber daraus abzulesen, ob du in deinem Berufsleben gute Leistungen erbracht und sich gegenüber Kolleg*innen und Kund*innen korrekt verhalten hast.
  • Das qualifizierte Arbeitszeugnis musst du bei deinem Arbeitgeber anfordern – und er muss es dir ausstellen. Das ist dein gutes Recht: Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt übrigens erst nach drei Jahren.
  • Auch wenn du innerhalb deinen Unternehmens versetzt wirst, empfehlen wir dir, dir ein Zwischenzeugnis über deine bisherige Tätigkeit ausstellen zu lassen, denn später wird es der Personalabteilung und dem/der ehemaligen fachlich Vorgesetzten schwerfallen, dich und deine damaligen Tätigkeiten vollständig und positiv zu beurteilen.

Wie muss ein Arbeits­zeugnis aufgebaut sein?

  • Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf ein formell korrektes, inhaltlich vollständiges und von der Bewertung her angemessenes Zeugnis, das zudem ehrlich, wohlwollend sowie klar und verständlich verfasst sein muss.
  • Ein Zeugnis muss schriftlich verfasst und von einem bzw. einer ranghöheren Mitarbeiter*in unterschrieben sein.
  • Es wird erwartet, dass das Zeugnis auf Firmenpapier ausgestellt wird. Zeugnisse in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) sind nicht zulässig.
  • Vom Umfang her ist mindestens eine Seite üblich, hoch qualifizierte Mitarbeiter*innen bekommen meist längere Zeugnisse.
  • Solltest du ein „eselohriges“, fleckiges oder vielfach geknicktes Zeugnis erhalten – oder eines voller Rechtschreib- und Grammatikfehler – solltest du unbedingt Nachbesserungen einfordern.

Geheimsprache im Arbeitszeugnis verstehen​

Lust auf ein kleines Ratespiel: Welchen Schulnoten entsprechen die folgenden Aussagen über Frau Mustermann?

  • Sie „war verantwortungsbewusst“
  • Ihre „Arbeitsqualität war überdurchschnittlich“
  • Sie „arbeitete gewissenhaft und zuverlässig“
  • Ihr „Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich“
  • Sie „hat Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt“
  • Sie „zeigte Engagement und Initiative“

Klingt doch ganz gut, oder? Weit gefehlt. Alle der obigen Bewertungen entsprechen der Note 3 – und beschreiben damit eine unterdurchschnittliche Leistung. Denn der weitaus größte Anteil an Zeugnissen vergibt die Gesamtnote 1 oder 2. Mit einem Zeugnis, das diese Sätze enthält, hättesz du es auf dem Arbeitsmarkt also ziemlich schwer.

Geradezu verheerende Bewertungen können auch in der simplen Auslassung eines Satzes liegen: Ein Arbeitgeber, der einer Kassiererin nicht explizit „Ehrlichkeit“ bescheinigt, setzt damit ein Signal: Achtung, hier sind Diebstähle zu befürchten. Tut der Arbeitgeber dies nur aus Unwissenheit, ist der Mangel nach einem Hinweis durch einen Anwalt bzw. Anwältin meist schnell behoben. Will er die Auslassung aber unbedingt beibehalten, wird der Arbeitgeber vor Gericht Beweise über Unehrlichkeiten vorlegen müssen. Kann er das nicht, wird er der Kassiererin Ehrlichkeit bescheinigen müssen. Auch aus diesem Grund ist der eingehende Zeugnischeck  z. B. durch ver.di so wichtig.

Volle oder vollste Zufriede­nheit – was bedeutet das?​

Der einfachste Code in der Zeugnissprache steckt in der Umschreibung der „Zufriedenheit“ des Arbeitgebers mit den Leistungen des oder der Arbeitnehmer*in, die in fast jedem Zeugnis enthalten ist und als Gesamtbewertung der Leistung gilt. Den Schulnoten 1 bis 5 entsprechen folgende Aussagen über die Arbeitsleistung:

1 = stets zur vollsten Zufriedenheit
2 = stets zur vollen Zufriedenheit
3 = stets zu unserer Zufriedenheit
4 = zu unserer Zufriedenheit
5 = im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit

Die Note 6 wird so gut wie nie vergeben und verbirgt sich hinter Formulierungen wie „war bemüht“, „war bestrebt“ oder „hat versucht“.

Ist ein „stets zur vollsten Zufriedenheit“ allerdings mit auffälligen Auslassungen und dem Fehlen einer positiven Schlussformel à la „Wir danken Frau Mustermann für Ihre herausragende Arbeit und wünschen ihr persönlich und beruflich alles Gute und viel Erfolg“ verbunden, wirkt das Zeugnis widersprüchlich und wird einen potenziellen Arbeitgeber trotz der vorgeblichen Bestnote eher abschrecken. Daher ist es wichtig, dass du die Formulierungen in deinem Arbeitszeugnis immer von einem Experten oder einer Expertin beurteilen lässt.

Was darf nicht im Arbeits­zeugnis stehen?

Du warst länger krank oder bist politisch aktiv? Keine Sorge. Nicht erlaubt sind Hinweise auf Tätigkeiten im Betriebsrat, Krankheits- und Fehlzeiten, Schwangerschaft und Elternzeit, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeiten oder Vorfälle aus dem Privatleben des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Ist dir gekündigt worden, darf der Grund nur im Zeugnis erscheinen, wenn du dem zustimmst. Unterstreichungen, Fettgedrucktes sowie Frage- und Ausrufezeichen sind verboten.

Unfaires Arbeitszeugnis – was kannst du tun?

Erste Schritte

  • Lass jedes Arbeitszeugnis von ver.di oder einer Kanzlei für Arbeitsrecht überprüfen.
  • Mache auf dieser Basis, wenn nötig, konkrete und gut begründete Änderungsvorschläge. Viele Arbeitgeber wollen dir die berufliche Zukunft nicht verbauen und werden in der Regel darauf eingehen.
  • Weigert sich der Arbeitgeber, das Zeugnis zu ändern, erhebe mithilfe von ver.di oder einem Anwalt für Arbeitsrecht eine Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht. Dies sollte innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Zeugnisses passieren, sofern im Tarifvertrag keine anderen Fristen genannt sind!

Häufige Fehler vermeiden

  • Gehe nicht davon aus, dass bei deinem Zeugnis automatisch alles seine Richtigkeit hat, nur weil du mit deinem Arbeitgeber immer gut ausgekommen bist. Gerade in kleineren Firmen ohne Personalabteilung können verheerende Bewertungen auch unabsichtlich zustande kommen.
  • Akzeptieren ein schlechtes Zeugnis nicht, weil du das Gefühl hast, wirklich einige Fehler gemacht und schlechte Tage gehabt zu haben. Jeder macht Fehler und für deine Jobsuche ist ein gutes Zeugnis sehr wichtig.

Arbeits­zeugnis selbst schreiben – worauf du achten solltest

Gerade in kleineren Firmen kommt es gar nicht so selten vor, dass Chef*innen dich auffordern, selbst einen Entwurf des Zeugnisses zu machen. Kein Grund zur Panik. Im Gegenteil! Sehe es als Chance, genau die Schwerpunkte zu setzen, die dir wichtig sind, und komm zu ver.di. Wir beraten dich und helfen dir bei der Formulierung.

ver.di hilft.

So unterstützt ver.di beim Arbeitszeugnis

ver.di unterstützt Mitglieder bei Fragen rund um Arbeitszeugnisse.

Mitglieder erhalten unter anderem:

  • Beratung zu Zeugnisformulierungen
  • Unterstützung bei Konflikten mit Arbeitgebern
  • Rechtsschutz im Arbeitsrecht

Zahlen rund um Arbeitszeugnisse

Wie viele Prozesse werden jedes in Deutsch­land um das Arbeits­zeugnis geführt?
Wie viele der 2011 aus­ge­stell­ten Zeug­nis­se be­wer­ten laut einer Studie die Leistung des Mit­ar­bei­ters bzw. der Mit­ar­bei­ter­in als gut oder sehr gut?
Existiert kein Tarif­vertrag, inner­halb wie vieler Monate sollte eine Zeug­nis­be­rich­ti­gungs­klage ein­ge­reicht werden?
Quelle: ver.di

Wichtige Gesetze zum Thema Arbeits­zeugnis

Gewerbe­ordnung

Das Recht auf ein einfaches oder nach Wunsch qualifiziertes, schriftliches Zeugnis ist in § 109 der Gewerbeordnung festgeschrieben. Dieser Paragraf bestimmt auch, dass das Zeugnis klar und verständlich sowie wohlwollend formuliert sein muss. Das Recht auf ein Zeugnis haben neben Arbeitnehmer*innen auch leitende Angestellte, Teilzeitkräfte, Aushilfen, befristet Beschäftigte, Praktikant*innen.

Mantel­tarif­verträge und Bundes­beamten­gesetz

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte finden sich entsprechende Regelungen in den Manteltarifverträgen und im Bundesbeamtengesetz.

Berufs­bildungs­gesetz

Für Auszubildende ist der Zeugnisanspruch in §16 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes festgeschrieben.

ver.di hilft.

Unterstützung beim Arbeitszeugnis

ver.di überprüft auf Wunsch jedes Arbeitszeugnis seiner Mitglieder – egal, ob Zwischen- oder Endzeugnis. Sollte dein Arbeitszeugnis Formulierungen oder Auslassungen enthalten, die dich bei der Jobsuche behindern und deiner Leistung nicht gerecht werden, beraten wir mit dir das weitere Vorgehen. Wenn nötig, ziehen wir für dich auch vor Gericht, um ein gerechteres Zeugnis zu erstreiten.

ver.di-Mitglieder genießen kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Wir begutachten deine Arbeitszeugnisse und übernehmen die komplette anwaltliche Beratung und Vertretung, wenn das Zeugnis fehlerhaft ist. Der Rechtsschutz beginnt bei ver.di immer mit dem Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Wenn sich jedoch zeigt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, streiten unsere Juristinnen und Juristen für dein Recht – wenn nötig durch die Instanzen. ver.di übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.

Noch kein ver.di-Mitglied?

Wenn du Unterstützung beim Thema Arbeitszeugnis benötigst, kann eine Mitgliedschaft sinnvoll sein. ver.di unterstützt Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten mit Arbeitgebern.