Viele Arbeitszeugnisse enthalten Formulierungen, deren Bedeutung auf den ersten Blick nicht eindeutig ist. Hinter scheinbar positiven Aussagen können sich auch kritische Bewertungen verbergen.
Hier erfährst du, wie ein Arbeitszeugnis aufgebaut sein muss, welche Formulierungen typisch sind und was du tun kannst, wenn dein Zeugnis unfair oder fehlerhaft ist.


Lust auf ein kleines Ratespiel: Welchen Schulnoten entsprechen die folgenden Aussagen über Frau Mustermann?
Klingt doch ganz gut, oder? Weit gefehlt. Alle der obigen Bewertungen entsprechen der Note 3 – und beschreiben damit eine unterdurchschnittliche Leistung. Denn der weitaus größte Anteil an Zeugnissen vergibt die Gesamtnote 1 oder 2. Mit einem Zeugnis, das diese Sätze enthält, hättesz du es auf dem Arbeitsmarkt also ziemlich schwer.
Geradezu verheerende Bewertungen können auch in der simplen Auslassung eines Satzes liegen: Ein Arbeitgeber, der einer Kassiererin nicht explizit „Ehrlichkeit“ bescheinigt, setzt damit ein Signal: Achtung, hier sind Diebstähle zu befürchten. Tut der Arbeitgeber dies nur aus Unwissenheit, ist der Mangel nach einem Hinweis durch einen Anwalt bzw. Anwältin meist schnell behoben. Will er die Auslassung aber unbedingt beibehalten, wird der Arbeitgeber vor Gericht Beweise über Unehrlichkeiten vorlegen müssen. Kann er das nicht, wird er der Kassiererin Ehrlichkeit bescheinigen müssen. Auch aus diesem Grund ist der eingehende Zeugnischeck z. B. durch ver.di so wichtig.
Der einfachste Code in der Zeugnissprache steckt in der Umschreibung der „Zufriedenheit“ des Arbeitgebers mit den Leistungen des oder der Arbeitnehmer*in, die in fast jedem Zeugnis enthalten ist und als Gesamtbewertung der Leistung gilt. Den Schulnoten 1 bis 5 entsprechen folgende Aussagen über die Arbeitsleistung:
1 = stets zur vollsten Zufriedenheit
2 = stets zur vollen Zufriedenheit
3 = stets zu unserer Zufriedenheit
4 = zu unserer Zufriedenheit
5 = im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
Die Note 6 wird so gut wie nie vergeben und verbirgt sich hinter Formulierungen wie „war bemüht“, „war bestrebt“ oder „hat versucht“.
Ist ein „stets zur vollsten Zufriedenheit“ allerdings mit auffälligen Auslassungen und dem Fehlen einer positiven Schlussformel à la „Wir danken Frau Mustermann für Ihre herausragende Arbeit und wünschen ihr persönlich und beruflich alles Gute und viel Erfolg“ verbunden, wirkt das Zeugnis widersprüchlich und wird einen potenziellen Arbeitgeber trotz der vorgeblichen Bestnote eher abschrecken. Daher ist es wichtig, dass du die Formulierungen in deinem Arbeitszeugnis immer von einem Experten oder einer Expertin beurteilen lässt.
Du warst länger krank oder bist politisch aktiv? Keine Sorge. Nicht erlaubt sind Hinweise auf Tätigkeiten im Betriebsrat, Krankheits- und Fehlzeiten, Schwangerschaft und Elternzeit, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeiten oder Vorfälle aus dem Privatleben des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Ist dir gekündigt worden, darf der Grund nur im Zeugnis erscheinen, wenn du dem zustimmst. Unterstreichungen, Fettgedrucktes sowie Frage- und Ausrufezeichen sind verboten.
Erste Schritte
Häufige Fehler vermeiden
Gerade in kleineren Firmen kommt es gar nicht so selten vor, dass Chef*innen dich auffordern, selbst einen Entwurf des Zeugnisses zu machen. Kein Grund zur Panik. Im Gegenteil! Sehe es als Chance, genau die Schwerpunkte zu setzen, die dir wichtig sind, und komm zu ver.di. Wir beraten dich und helfen dir bei der Formulierung.

ver.di unterstützt Mitglieder bei Fragen rund um Arbeitszeugnisse.
Mitglieder erhalten unter anderem:
Gewerbeordnung
Das Recht auf ein einfaches oder nach Wunsch qualifiziertes, schriftliches Zeugnis ist in § 109 der Gewerbeordnung festgeschrieben. Dieser Paragraf bestimmt auch, dass das Zeugnis klar und verständlich sowie wohlwollend formuliert sein muss. Das Recht auf ein Zeugnis haben neben Arbeitnehmer*innen auch leitende Angestellte, Teilzeitkräfte, Aushilfen, befristet Beschäftigte, Praktikant*innen.
Manteltarifverträge und Bundesbeamtengesetz
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte finden sich entsprechende Regelungen in den Manteltarifverträgen und im Bundesbeamtengesetz.
Berufsbildungsgesetz
Für Auszubildende ist der Zeugnisanspruch in §16 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes festgeschrieben.

ver.di überprüft auf Wunsch jedes Arbeitszeugnis seiner Mitglieder – egal, ob Zwischen- oder Endzeugnis. Sollte dein Arbeitszeugnis Formulierungen oder Auslassungen enthalten, die dich bei der Jobsuche behindern und deiner Leistung nicht gerecht werden, beraten wir mit dir das weitere Vorgehen. Wenn nötig, ziehen wir für dich auch vor Gericht, um ein gerechteres Zeugnis zu erstreiten.
ver.di-Mitglieder genießen kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Wir begutachten deine Arbeitszeugnisse und übernehmen die komplette anwaltliche Beratung und Vertretung, wenn das Zeugnis fehlerhaft ist. Der Rechtsschutz beginnt bei ver.di immer mit dem Versuch, eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Wenn sich jedoch zeigt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, streiten unsere Juristinnen und Juristen für dein Recht – wenn nötig durch die Instanzen. ver.di übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.
Noch kein ver.di-Mitglied?
Wenn du Unterstützung beim Thema Arbeitszeugnis benötigst, kann eine Mitgliedschaft sinnvoll sein. ver.di unterstützt Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten mit Arbeitgebern.