Homeoffice

Homeoffice: was gibt es für Pflichten und Regelungen?

Homeoffice

Was früher von vielen Vorgesetzten nicht gern gesehen und schon gar nicht gefördert wurde, ist auf einmal möglich: Homeoffice. Oft scheiterte es schlicht an der nötigen Ausstattung aller Mitarbeiter*innen mit Laptops, aber eine Pandemie revolutionierte unser Arbeitsleben. Plötzlich sehen auch Arbeitgeber eine Chance darin, wenn Beschäftigte ihre Arbeit von zuhause aus erledigen, sei es, weil sich die Flexibilität positiv auf die Motivation der Belegschaft auswirkt oder weil dadurch Betriebskosten für Miete und Energie eingespart werden können. Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom arbeiten seit dem Corona-Ausbruch Millionen Berufstätige von zu Hause aus. Das neue Arbeiten wirft auch viele Fragen auf. Daher ist es wichtig, die Spielregeln zu kennen – und auch zu wissen, wie sich diese durchsetzen lassen.

Homeoffice Pflicht – wann muss ich von zu Hause arbeiten?

Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen Homeoffice anzubieten. Andererseits darf der Arbeitgeber verpflichtendes Homeoffice aber auch nicht einseitig einfordern. Er hat kein Recht, über den privaten Wohnraum seiner Beschäftigten zu verfügen, es bedarf dafür immer einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen.

Homeoffice, mobile Office, Telearbeit – was ist der Unterschied?

Zunächst ist es wichtig, eine Unterscheidung der Begrifflichkeiten vorzunehmen. Denn während der Begriff Homeoffice vor allem im Lockdown als passend erscheint, so unterscheidet er sich vor allem auf dem Papier vom Begriff des Mobilen Arbeitens. Prüfen Sie also, welches Modell bei Ihnen im Betrieb angeboten wird.

  1. Mobiles Arbeiten: Arbeitnehmer*innen sind in diesem Fall nicht an ein Firmenbüro gebunden. Sie können daheim, auf Reisen, auf einer Parkbank oder am Strand arbeiten. Der Kontakt zur Firma findet online oder telefonisch statt; ggf. besteht die Möglichkeit, sich von wo auch immer in den Firmenserver einzuloggen. Das ist etwas anderes als ein fester Tele- oder Heimarbeitsplatz.
  2. Homeoffice: Beim Homeoffice handelt es sich im Grunde um mobiles Arbeiten von zu Hause aus. Im Deutschen wird es auch „Tele-“ oder „Heimarbeit“ genannt – und hier gilt die Arbeitsstättenverordnung. Das heißt: Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten zu Hause einen vollwertigen Arbeitsplatz einrichten und die Verantwortung für Ausstattung und Arbeitsschutz übernehmen.

Ihr Arbeitgeber lässt Sie nicht ins Homeoffice?

Was tun, wenn Sie von zu Hause arbeiten möchten, aber Ihr Arbeitgeber stellt sich quer? Misstrauische Chef*innen, die glauben, dass Menschen kontrolliert werden müssen, tun sich gelegentlich schwer, den Mitarbeiter*innen Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Das ist bedauerlich, aber erzwingen lässt es sich nicht, solange im Betrieb die Arbeitsschutzstandards eingehalten werden.

Was tut ver.di?

ver.di kämpft für bessere Arbeitsbedingungen. Mit einer ver.di-Mitgliedschaft gewinnen Sie einen starken Partner, der Ihnen beim Thema Homeoffice mit Rat und Tat zur Seite steht – inklusive kostenfreier Rechtsberatung und Rechtsschutz.

Gibt es Anspruch auf Homeoffice?

Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten, gibt es derzeit noch nicht. In vielen Betrieben gibt es inzwischen Betriebsvereinbarungen zum Thema Homeoffice. Auf diese Vereinbarungen können und sollten Sie zurückgreifen. Gibt es sie nicht, braucht es eine individuelle Vereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag. Sprechen Sie dafür am besten mit Ihrem Personal- oder Betriebsrat oder mit den Expert*innen von ver.di.

Homeoffice in Zahlen

Wie viele Berufs­tätige arbeiten derzeit aus­schließ­lich im Home­office?
Wie viele der befragten Er­werbs­tätigen (6.309 Personen) glauben, dass Home­office in Zu­kunft weiter ver­breitet sein wird?
Wie viele Arbeit­nehmer*innen möchten auch lang­fristig weiter im Home­office arbeiten?
Quelle: ver.di

Darf Ihr Arbeit­geber Sie kontrol­lieren?

Angesichts der Abwesenheit vom Büro wächst in manchen Vorgesetzten das Bedürfnis, ihre Mitarbeiter*innen zu kontrollieren. Hersteller von Überwachungssoftware verzeichnen derzeit hohe Zuwachsraten. Doch eine elektronische Überwachung von Beschäftigten ist generell nur in sehr engen Grenzen rechtmäßig: Hält die Software lediglich fest, ob Mitarbeitende mit dem EDV-System des Betriebs verbunden sind, bestehen keine Bedenken. Anders sieht es aus, wenn die Software das Verhalten im Detail erfasst, also z. B. Tastatureingaben aufzeichnet und auswertet oder regelmäßig Screenshots anfertigt.

Dies ist allenfalls erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass jemand einer Arbeitsverpflichtung nicht ausreichend nachkommt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie elektronisch überwacht werden, sollten Sie sich sofort an den Betriebsrat oder an Ihre Gewerkschaft wenden. Es gibt auch die Möglichkeit, sich – auch anonym – an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden.

Vor- und Nachteile des Prinzips Homeoffice

Vorteile

  • Durch Kontaktreduzierung tragen im Zuge der Pandemie alle zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei.
  • Es ermöglicht eine zeitlich und räumlich freiere Gestaltung der Arbeit.
  • Durch den Wegfall des Arbeitswegs spart man nicht nur Fahrzeit, sondern leistet sogar einen Beitrag zum Umweltschutz.

Nachteile

  • Arbeits- und Ruhezeiten verschwimmen. Man vergisst, dass ein Arbeitstag nur acht Stunden betragen darf, oder denkt nicht mehr an die eigenen Erholungsphasen.
  • Wer zu Hause arbeitet, kann abends oft nicht abschalten. Die Wahrscheinlichkeit einer Entgrenzung der Arbeit liegt, laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung, bei 45 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Beschäftigten, die nie zu Hause arbeiten.
  • Es besteht noch die Gefahr der Vereinsamung und sozialen Isolation. Nicht alle mögen nur noch digital kommunizieren – ohne Kontakt zu ihren Kolleg*innen und Kund*innen.

Damit sich Homeoffice gut anfühlt

Tipps für Ihr Wohlbefinden

  • Schaffen Sie Routinen und feste Tagesabläufe.
  • Ziehen Sie sich so an, an als würden Sie zur Arbeit gehen.
  • Machen Sie regelmäßig Pausen und gehen Sie an die frische Luft.
  • Suchen Sie sich einen bequemen Platz, an dem Sie aufrecht sitzen können.
  • Schalten Sie Ihr Handy und Ihren Laptop während Pausen und außerhalb der Arbeitszeiten aus.
  • Zögern Sie nicht, Probleme mit ihren Vorgesetzten zu besprechen.

Damit sich Homeoffice gut anfühlt

Beim Homeoffice im Sinne von Telearbeit, also beim dauerhaften Arbeiten an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden, gilt: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Ihr Heimarbeitsplatz den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt wie Ihr betrieblicher Arbeitsplatz. Dabei geht es nicht nur um Desktop-PC oder Laptop, sondern auch um Einrichtungsgegenstände wie einen ergonomischen Bürostuhl oder Schreibtisch. Es gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Umgekehrt sind Sie aber nicht frei in der Wahl Ihres außerbetrieblichen Arbeitsplatzes, sondern müssen die Arbeit von dem festen, geprüften Arbeitsplatz aus erledigen.

Bei mobiler Arbeit, selbst wenn Sie sie zu Hause wahrnehmen, findet die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung und sie haben keinen Anspruch auf eine vollständige Ausstattung. Jedoch muss mit dem Arbeitgeber geklärt werden, welche technischen Geräte und Einrichtungen für Ihre Arbeit notwendig sind.

Der Arbeitgeber muss in beiden Fällen für die nötige digitale Infrastruktur sorgen, also den sicheren Zugriff auf wichtige Dateien, E-Mails und Anwendungen gewährleisten. Das geschieht oft über die Verschlüsselung von Daten und/oder die Verwendung eines Virtual Private Networks (VPN). Er kann Sie außerdem nicht dazu verpflichten, Ihre private Hardware für die Arbeit zu nutzen. Mit Blick auf die Datensicherheit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte ist die Nutzung privater Geräte sowieso zu vermeiden.

Es gelten die allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen

Auch die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung der Arbeitnehmer*innen sowie die Betriebssicherheitsverordnung gelten hier, ebenso die Arbeitszeit- und Datenschutzregelungen.

  1. Die vereinbarte Arbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten sind einzuhalten. Außerhalb der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, dass Sie per Telefon oder E-Mail erreichbar sind. Es spricht also nichts dagegen, das Diensthandy zum Feierabend auszuschalten.
  2. Während der Arbeit und auf dem Weg dorthin sind Arbeitnehmer*innen gesetzlich unfallversichert. Grundsätzlich gilt auch im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gut zu wissen: Home­office bringt Steuer­vorteile

Zu Hause arbeiten kostet Geld, etwa für Strom, Heizung und Wasser. Einen Pauschalbetrag können Sie sich aber vom Staat zurückholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Heimarbeitsplatz in der Küche oder im Flur befindet, der Gesetzgeber erlaubt den Steuerzahler*innen, auch das improvisierte Homeoffice geltend zu machen. Pauschal 5 Euro für jeden Kalendertag dürfen in die Steuererklärung eingetragen werden, jedoch maximal 600 Euro pro Jahr. Sprich: Es können nur 120 Tage geltend gemacht werden, die in die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro miteingerechnet werden.

Wichtige Gesetze zum Arbeitsschutz

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitnehmer*innen müssen auch bei der Arbeit von zu Hause die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit einhalten. Der Arbeitgeber sollte darauf hinweisen und eine Regelung für die Zeiterfassung anbieten.

Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber hat zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen nötig sind und eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Dies beinhaltet zwar keine Kontrolle des Homeoffice-Arbeitsplatzes, erfordert aber eine genaue Erfragung der Umstände sowie eine angemessene Unterweisung der Mitarbeiter*innen zur Betriebssicherheit. Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge ist vom Arbeitgeber einzuhalten.

Datenschutz

Der Arbeitgeber muss für die geeigneten Datenschutzvorkehrungen im Homeoffice bzw. beim mobilen Arbeiten sorgen. Zudem muss er gewährleisten, dass diese von den Arbeitnehmer*innen auch genutzt werden. Diese wiederum müssen sicherstellen, dass sie allein sind und keine Familienangehörigen oder Dritte Zugang zu PC und Mobiltelefon und damit zu vertraulichen Daten haben.

Was tut ver.di?

So können wir Sie beim Thema Home­office unter­stützen:

  • Mit ver.di können Sie ihre Rechte wahrnehmen und durchsetzen und dadurch auch mobile Arbeit und Arbeit im Homeoffice so regeln, dass Sie damit zufrieden sind. ver.di unterstützt alle Mitglieder mit umfassender fachlicher Beratung und Rechtsbeistand in Auseinandersetzungen rund um die Arbeit. Wir sind die Expert*innen für die Gestaltung guter Arbeit und schaffen mit unseren Mitgliedern tarifliche und betriebliche Rahmenbedingungen dafür.
  • Denn auch bei der flexiblen und digitalen Arbeit gibt es Regeln und Pflichten: Zeiterfassung und zeitliche Obergrenzen, realistische Vorgaben für das Pensum, genug Personal und Vertretungsregeln sind nur einige Stichworte, die den Unterschied markieren zwischen Entgrenzung, drohender Überlastung und Arbeit zu guten Bedingungen.
  • Unternehmen mit Betriebsrat haben übrigens bei der Gestaltung solcher Regeln die Nase vorn: Die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigten flexible Arbeitszeitarrangements wie Gleitzeit, Homeoffice oder mobiles Arbeiten angeboten werden, erhöht sich laut einer Studie der Hans Böckler Stiftung um 13,9 Prozent, wenn es einen Betriebsrat gibt. ver.di stärkt die betrieblichen Interessenvertretungen durch ein breit gefächertes Qualifikationsangebot und Vernetzung der Betriebsräte untereinander.

Was ist, wenn ich nicht ver.di-Mitglied bin?

Werden Sie es! Gewerkschaftsleistungen finanzieren sich solidarisch aus den Beiträgen der Mitglieder. Deshalb ist es nicht möglich, ohne Mitgliedschaft Leistungen in Anspruch zu nehmen. Als Mitglied genießen Sie über den Rechtsschutz hinaus viele weitere Vorteile – und haben die Möglichkeit, sich durch ehrenamtliches Engagement aktiv einzubringen. Zur Schulung und Qualifizierung bietet ver.di eigene Seminare an, die allen Mitgliedern offenstehen.