Mobbing?

Mobbing am Arbeitsplatz – was kann ich tun?

Mobbing

Werden Sie im Job gemobbt? Oder erleben Sie Mobbing im Kreis Ihrer Kolleg*innen? Das sollten Sie auf keinen Fall auf sich beruhen lassen. Denn Mobbing am Arbeitsplatz schadet nicht nur dem Betriebsklima und der Gesundheit der Betroffenen, sondern auch dem betrieblichen Erfolg. Als Ihre Gewerkschaft steht ver.di Ihnen auch in so einer schwierigen Situation zur Seite und unterstützt Sie dabei, Lösungen zu finden.

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Mobbing im Job bedeutet, dass ein Mensch bei der Arbeit von Vorgesetzten oder Kollege*innen systematisch diskriminiert, schikaniert, benachteiligt, beleidigt oder ausgegrenzt wird – und das über einen längeren Zeitraum. Das Mobbing kann hierbei von einzelnen Personen oder ganzen Gruppen ausgehen und sich auf zwei Ebenen abspielen.

  • Arbeitsebene: Wer auf der Arbeitsebene mobbt, zweifelt die Fähigkeiten der gemobbten Person an, übt unsachliche Kritik, ordnet sinnlose oder kränkende Tätigkeiten an, verschweigt wichtige Informationen oder manipuliert sogar Arbeitsergebnisse.
  • Soziale Ebene: Wer auf der sozialen Ebene mobbt, behandelt die gemobbte Person wie Luft oder beleidigt, belästigt, diskriminiert und verleumdet sie. Er oder sie kränkt die Person durch Anspielungen oder versteckt und beschädigt persönliche Sachen.

UND WAS IST KEIN MOBBING?

Am Arbeitsplatz gibt es – wie im Privaten – Konflikte und Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten. Da vergreift sich schon mal jemand im Ton, knallt mit der Tür oder beendet wutschnaubend ein Gespräch. Das ist nicht schön, aber menschlich – und kein Mobbing. Meist findet sich ein Kompromiss und man geht wieder freundlich und konstruktiv miteinander um. Mobbing dagegen hat Methode und tritt über einen längeren Zeitraum auf.

Vier typische Phasen von Diskrimi­nierung am Arbeits­platz.

Wenn nicht früh und entschlossen gegengesteuert wird, läuft Mobbing am Arbeitsplatz meist in vier typischen Phasen ab.

  1. Konflikt
    Im Rahmen eines Konflikts kommt es zu Schuldzuweisungen und ersten persönlichen Angriffen.
  2. Schikanierung
    Die betroffene Person wird immer häufiger schikaniert und ausgegrenzt. Dies führt zu einem Verlust des Selbstwertgefühls.
  3. Eskalation
    Die gemobbte Person ist völlig verunsichert und verängstigt, kann sich nicht mehr konzentrieren und macht Fehler. Es folgen arbeitsrechtliche Sanktionen wie z. B. Abmahnung, Versetzung oder Kündigungsdrohung.
  4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    Die gemobbte Person gibt auf: Sie kündigt, wird gekündigt oder willigt in einen Auflösungsvertrag ein. Das Ziel der Mobbenden ist erreicht.

Was tun, wenn Sie von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind?

Wenn Sie sich gemobbt fühlen, sollten Sie so schnell wie möglich reagieren. Deswegen haben wir ihnen hier einige wichtige Tipps zusammengestellt:

Tipp 1: Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch.

Listen Sie alle Angriffe und Vorfälle sowie deren Wirkung auf Sie genauestens auf. Das hilft Ihnen dabei, Lösungen zu erarbeiten, und kann bei juristischen Auseinandersetzungen eine wichtige Hilfe sein.

Tipp 2: Sprechen Sie mit Ver­trau­ens­per­sonen.

Das können Kolleg*innen, Vertreter*innen des Betriebs- oder Personalrats genauso wie Vorgesetze sein: Hauptsache, Sie können ihnen vertrauen.

Tipp 3: Wenden Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat.

Dieser kann und wird Ihnen dabei helfen, den Konflikt zu analysieren und festzustellen, ob eine Ungleichbehandlung vorliegt. Gemeinsam können Sie Lösungsmöglichkeiten suchen und das weitere Vorgehen planen.

Tipp 4: Holen Sie sich Hilfe bei Ihrer Gewerk­schaft oder der Mobbing­beratungs­stelle.

Sie können auch eine Mobbingberatungsstelle, eine Selbsthilfegruppe oder Ihre Gewerkschaft aufsuchen. Wir von ver.di beraten Sie und helfen Ihnen, sich wirkungsvoll zu wehren.

Tipp 5: Nehmen Sie sich eine Auszeit.

Ist das Mobbing schon fortgeschritten, erlauben Sie sich – wenn möglich – eine Auszeit, um eine Verschärfung der Situation zu vermeiden, bis Sie sich im Klaren über die Hilfs- und Lösungsmöglichkeiten sind.

Tipp 6: Werden Sie unbedingt aktiv.

Unternehmen Sie etwas gegen die Übergriffe. Verharmlosen Sie die Angriffe nicht und isolieren Sie sich nicht. Und suchen Sie die Schuld für das Mobbing auf keinen Fall bei sich selbst.

Und wenn das Mobbing vom Chef oder der Chefin ausgeht?

Nicht selten sind es Vorgesetzte, die mobben. Statistisch gesehen gehen 37 Prozent aller Mobbingfälle von Vorgesetzten aus. In weiteren 12 Prozent der Fälle sind Vorgesetzte am Mobbing beteiligt.

Gerade Mobbing durch Vorgesetzte wirkt in der Regel sehr bedrohlich, da es Gefühle der Hilflosigkeit und Existenzängste auslöst. Doch auch in diesem Fall gilt: Holen Sie sich so früh wie möglich Hilfe und Unterstützung bei Ihrem Personal- oder Betriebsrat, bei ver.di oder einer Mobbingberatungsstelle. So können Sie Lösungen finden, bevor die Situation eskaliert.

Was tut ver.di?

ver.di kämpft für bessere Arbeitsbedingungen. Mit einer ver.di-Mitgliedschaft gewinnen Sie einen starken Partner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn Sie gemobbt werden – inklusive kostenfreier Rechtsberatung und Rechtsschutz.

Die Folgen von Mobbing: Krank­schrei­bung bis Arbeits­unfähig­keit.

Mobbing verursacht einen hohen Leidensdruck und kann zu schweren psychischen und physischen Krankheiten führen. Viele Betroffene werden während einer Mobbing-Episode arbeitsunfähig, manche scheiden in der Folge ganz aus dem Arbeitsleben aus.

Das zeigt: Mobbing ist für die Betroffenen die Hölle. Und es verursacht neben dem persönlichen Leid immense Kosten für Unternehmen – und für die Gesellschaft, durch Folgeerkrankungen bis hin zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.

Mobbing in Zahlen

Wie viele Erwerbs­tätige in Deutsch­land sind von Mobbing betroffen?
Wie hoch ist der volks­wirt­schaft­liche Schaden, der durch Mobbing entsteht?
In wie viel Prozent der Mobbing­fälle ist der oder die Vor­ge­setzte verant­wort­lich oder beteiligt?
Quelle: ver.di

Gemobbt im Job: die rechtliche Situation.

In Deutschland gibt es kein „Anti-Mobbing-Gesetz“.

Im Gegensatz zu Ländern wie Schweden, Finnland und Frankreich gibt es in Deutschland kein „Anti-Mobbing-Gesetz“. Wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, muss deshalb auf allgemeingültige Rechtsnormen zurückgegriffen werden.

Gemobbte Arbeitnehmer*innen können unter Umständen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld klagen. Sie können auf eine außerordentliche und fristlose Kündigung pochen und vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten. Oft enden Verfahren wegen Mobbing jedoch in niedrigen Vergleichen oder werden abgewiesen.

Aber: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine gesetzlich geregelte Rechtspflicht (§ 241 BGB). Ihr Ziel ist es, ein angemessenes Maß an Schutz und Rücksichtnahme durchzusetzen. Verletzt der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, indem er nichts gegen Mobbing im Unternehmen unternimmt, kann er haftbar gemacht werden. In Zeiten von Homeoffice und Cybermobbing ist es daher umso wichtiger, den Arbeitgeber über Ihre Situation zu informieren.

Wichtige Gesetze

Grundgesetz

Mobbing gilt als Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und als Angriff auf das Recht auf die körperliche und seelische Unversehrtheit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie vor Mobbing zu schützen. Die Betriebs- und/oder Arbeitsstrukturen sind deshalb so zu organisieren, dass Beschäftigte nicht gemobbt werden. Natürlich ist auch dem Arbeitgeber selber Mobbing untersagt und er ist verpflichtet, Mobbing unter Kolleg*innen zu unterbinden.

Betriebs­verfassungs­gesetz

Von Mobbing betroffene Arbeitnehmer*innen können sich mit einer Beschwerde an den Betriebsrat wenden. Nach §104 BetrVG kann der Betriebsrat die Versetzung oder Entlassung eine*r Arbeitsnehmer*in verlangen, wenn diese*r den Betriebsfrieden – z. B. durch Mobbing – wiederholt stört. Aufgrund von §75 BetrVG ist der Betriebsrat sogar dann verpflichtet, gegen Mobbing vorzugehen, wenn keine Beschwerde vorliegt.

Allgemeines Gleich­stellungs­gesetz (AGG)

Arbeitnehmer*innen können sich auf das AGG berufen, wenn sie aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer (Schwer-)behinderung benachteiligt bzw. gemobbt werden. Erster Anlaufpunkt ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dort können sich Opfer von Diskriminierung beraten lassen. Weitere Infos hierzu finden Sie unter www.antidiskriminierungsstelle.de.

Cybermobbing: ein wachsendes Problem.

Ursprünglich ein Phänomen, das vor allem an Schulen und unter Jugendlichen bekannt war, ist Cybermobbing inzwischen auch im Arbeitsleben verbreitet. Grundsätzlich folgt es derselben Dynamik wie klassisches Mobbing: Jemand wird bedroht, bloßgestellt, ausgegrenzt oder sexuell belästigt.

Unterschiede liegen in der Anonymität der Täter*innen, die sich z. B. hinter Pseudonymen verstecken, und in der größeren Reichweite. Denn ein Hasskommentar oder ein bloßstellendes Bild in sozialen Netzwerken erreicht ein größeres Publikum als eine Verbalattacke im Kollegenkreis. Außerdem kann Cybermobbing zeit- und ortsunabhängig verübt werden.

Zwar ist Cybermobbing, genauso wie Mobbing, in Deutschland bislang kein besonderer Straftatbestand. Es kann aber durchaus Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Nötigung in sich vereinen und sollte entsprechend zur Anzeige gebracht werden.

Was tut ver.di?

So können wir Sie bei Mobbing am Arbeitsplatz unterstützen:

  • Konflikt- und Mobbingberatung: Viele ver.di-Bezirke bieten Mitgliedern eine qualifizierte Beratung zu einer potenziellen Diskriminierung am Arbeitsplatz an.
  • Kostenfreie Rechtsberatung: Wir erörtern gemeinsam Ihre Situation, suchen nach Lösungswegen und beraten Sie in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts.
  • Kostenfreier Rechtsschutz: Zeigt sich, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, streiten unsere Juristinnen und Juristen für Ihr Recht – wenn nötig durch die Instanzen. ver.di übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.

Was ist, wenn ich nicht ver.di-Mitglied bin?

Werden Sie es! Unsere Dienstleistungen finanzieren sich solidarisch aus den Beiträgen der Mitglieder. Deshalb ist es nicht möglich, ohne Mitgliedschaft Leistungen in Anspruch zu nehmen. Als Mitglied genießen Sie über den Rechtsschutz hinaus viele weitere Vorteile – und haben die Möglichkeit, sich durch ehrenamtliches Engagement aktiv einzubringen. Zum Beispiel als Konflikt- und Mobbingberater*in. Zur Schulung und Qualifizierung bietet ver.di eigene Seminare an, die allen Mitgliedern offenstehen.