Kündigung?

Kündigung erhalten – was jetzt wichtig ist​

Kündigung

Eine Kündigung kommt oft überraschend und wirft viele Fragen auf. Jetzt ist wichtig zu wissen: Du musst damit nicht allein umgehen. In vielen Fällen lohnt es sich, eine Kündigung prüfen zu lassen. ver.di unterstützt Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten im Job.​

Was bedeutet eine Kündigung?

Mit einer Kündigung beendet ein Arbeitgeber bzw. ein*e Beschäftigte*r einseitig das Arbeitsverhältnis. Wird dabei die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Aber auch fristlose und damit außerordentliche Kündigungen sind möglich, wenn einer oder einem der Beteiligten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

Kündigungs­schutz ist Gesetz.

Natürlich kann der Arbeitgeber dir nicht einfach aus einer Laune heraus kündigen. Dies gewährleistet das Kündigungs­schutz­gesetz, sofern der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter*innen hat und du dort länger als sechs Monate ununterbrochen beschäftigt warst. Dem Gesetz nach sind drei Arten von Kündigungen gerechtfertigt.

  1. Eine betriebsbedingte Kündigung ist dann möglich, wenn ein Arbeitsplatz im Betrieb weggefallen ist, wenn es keine andere Beschäftigungsmöglichkeit für die gekündigte Person gibt und diese nach sozialen Kriterien die am wenigsten schützenswerte ist.
  2. Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn die gekündigte Person ihre Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann – weil sie dauerhaft krank ist oder keine behördliche Arbeitserlaubnis mehr besitzt, wie beispielsweise ein LKW-Fahrer, der seine Fahrerlaubnis verloren hat.
  3. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt einen gravierenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten voraus. Meist wird zuvor eine Abmahnung ausgesprochen. Neben Diebstahl, Unterschlagung oder Tätlichkeit kommen hier auch fortgesetzte Verspätungen und Arbeitsverweigerung als Gründe in Betracht.

Mir wurde gekündigt! Was mache ich jetzt?

Erste Schritte:

  • Bitte den Betriebsrat sofort nach Erhalt des Kündigungs­schreibens um Unterstützung.
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Als erste Maßnahme reicht ein Telefonanruf mit Terminvereinbarung. Wenn du dich nicht sofort meldest, können deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld gekürzt werden. Für den Behördengang hast du Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.
  • Lass dich als ver.di-Mitglied zügig und kostenfrei von unseren Fachleuten für Arbeitsrecht beraten. Denn: Eine Kündigungs­schutzklage muss innerhalb von drei Wochen bei Gericht eingereicht werden.
  • Mache weiterhin deine Arbeit, wenn du nicht freigestellt worden bist.
  • Beantrage ein aktuelles Zwischenzeugnis, damit du dich bewerben kannst.
  • Nimm ggf. Resturlaub, um die Fühler nach neuen Stellen auszustrecken.

Häufige Fehler vermeiden:

  • Klar, eine Kündigung macht wütend. Versuche trotzdem ruhig zu bleiben. Alles andere kann bei späteren Verhandlungen schaden.
  • Lass dich nicht dazu drängen, schnell eine Entscheidung zu treffen (z. B. im Hinblick auf einen Aufhebungsvertrag oder eine „einvernehmliche Kündigung“). Sprich vorher mit den Expert*innen von ver.di.
  • Wenn du eine Kündigungs­schutzklage anstrebst, äußere dich deinem Arbeitgeber gegenüber in keiner Weise zu den Entwicklungen, die zur Kündigung geführt haben. Er sollte sich nicht auf deine Argumentation vorbereiten können.

Ist meine Kündigung überhaupt wirksam?

Egal, auf welche Weise du gekündigt wurdest – es bedarf gewisser formaler Voraussetzungen, damit die Kündigung wirksam ist.

  1. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von dem oder der disziplinarischen Vorgesetzten unterschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, solltest du dich von ver.di beraten lassen und weiterhin zur Arbeit gehen – auch über das Ende der Kündigungsfrist hinaus.
  2. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Mit­ar­bei­ter*innen in Eltern- oder Pflegezeit genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Hier muss der Arbeitgeber vorab die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Kündigung einholen und dies dokumentieren.

*Für Beschäftigte, die noch vor dem 01. Januar 2004 angestellt wurden, gelten andere Regelungen. In diesen Fällen sprich bitte mit den Arbeits­rechts­expert*innen bei ver.di.

ver.di hilft.

ver.di unterstützt Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten im Job.

Mitglieder erhalten unter anderem:​

  • Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen​
  • Unterstützung bei Konflikten mit Arbeitgebern​
  • Rechtsschutz im Arbeitsrecht​

Kündigungen in Zahlen

Wie viele Arbeit­neh­mer*innen werden in Deutsch­land ca. jedes Jahr gekündigt?
Wie viele der Kün­di­gungs­schutz­kla­gen führen durch­schnitt­lich zu einer Ab­fin­dung?
Wie viele der Kün­digungs­schutz­klagen en­den durch ei­nen Ver­gleich, bevor es zur Ge­richts­ver­hand­lung kommt?
Quelle: ver.di

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer Kündigung?

Wenn dein Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat hat, sprich zeitnah mit ihm. Hier werden dir die Kolleg*innen Fragen zur Kündigung und deinen Rechten beantworten können und dir zur Seite stehen.

  • Der Betriebs- oder Personalrat kann im Rahmen eines Widerspruchs auf einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder zumutbare Schulungsmaßnahmen hinweisen, die eine Weiterbeschäftigung ermöglichen.
  • Der Betriebs- oder Personalrat kann Kündigungsschreiben, z. B. bei Formfehlern oder bei einer falschen Sozialauswahl, schriftlich widersprechen.

Grundsätzlich muss der Betriebs- oder Personalrat vom Arbeitgeber vor Kündigungen informiert und angehört werden. Sonst ist die Kündigung automatisch unwirksam.

Achtung bei Aufhebungs­verträgen

Bietet man dir einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag mit einer – auf den ersten Blick vielleicht verlockenden – Abfindung an, solltest du diesen keinesfalls ohne juristische Beratung unterschreiben. Denn: Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnest, bekommst du normalerweise für zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld. Wie bei allen Verträgen gilt: Das Angebot mitnehmen, sich sachkundig beraten lassen und eine umfassende Meinung bilden.

Wichtige Gesetze

Kündigungs­schutz­gesetz

Nach dem Kündigungs­schutz­gesetz (KschG) sind die Kündigungsfristen abhängig von der Beschäftigungsdauer. Außerdem darf nur gekündigt werden, wenn es sozial gerechtfertigt ist und triftige Gründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel nicht eine vorübergehende wirt­schaft­liche Krise des Unternehmens.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im BGB (§622) geregelt. Sie betragen mindestens 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats für Arbeitsverhältnisse, die weniger als zwei Jahre lang bestanden haben und steigen mit der Dauer der Beschäftigung. Arbeit­nehmer*innen, die seit über 20 Jahren beschäftigt sind, steht eine Kündigungs­frist von sieben Monaten zu. Im Arbeits­vertrag können abweichende Regelungen getroffen werden. Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungs­frist zulasten der Arbeit­nehmer*innen ist nicht erlaubt.

Tarif­vertrags­gesetz

Wenn ein allgemein­verbind­licher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist, gilt die tarifvertragliche Kündigungsfrist. Diese kann sowohl länger als auch kürzer als die gesetzliche sein.

Gekündigt, Gefragt, Beantwortet.

1. MUSS ICH MORGEN ÜBERHAUPT NOCH ARBEITEN?

Ja, du musst bis zum Ende der Kündigungsfrist ganz normal arbeiten, es sei denn, dein Arbeitgeber hat dich mit der Kündigung sofort freigestellt.

2. Was ist mit meinem Resturlaub?

Der Resturlaub steht dir anteilig bis zum Ende der Kündigungsfrist zu. Bitte die Personalabteilung, dir deinen letzten Arbeitstag mitzuteilen.

3. Bekomme ich in jedem Fall eine Abfindung?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt es nur dann Anspruch auf Abfindung, wenn du dich verpflichtest, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten. Die Abfindung beträgt dann 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr. In allen anderen Fällen gibt es keinen Anspruch. Du kannst aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage versuchen, eine (höhere) Abfindung zu erstreiten. Die Erfolgsaussichten steigen in der Regel mit einer langen Beschäftigung im Unternehmen, wenn dir keine groben Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können.

4. Darf ich mich wegbewerben?

du darfst dich selbstverständlich jederzeit und überall bewerben, auch (und gerade) nach einer Kündigung. Dein Arbeitgeber muss dich für die Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen, für einen Termin im Fotostudio und für Vorstellungsgespräche sogar bezahlt freistellen.

5. Darf ich dafür den Computer des jetzigen Arbeitsplatzes benutzen?

Nein, jede Art von nicht autorisierter, privater Nutzung des Firmencomputers kann theoretisch eine Abmahnung zur Folge haben.

Wann eine fristlose Kündigung als Arbeit­nehmer*in möglich ist

Du hast von deinem Job die Nase voll und würdest am liebsten sofort gehen? Ganz so einfach ist es leider nicht. Auch für eine fristlose Kündigung deinerseits muss ein triftiger Grund vorliegen, wie etwa die Gefährdung Ihrer Gesundheit, das Ausbleiben des Gehalts, Diskriminierung oder Mobbing. Auch muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bemerken des Missstands ausgesprochen werden. So kannst du beispielsweise nicht sechs Monate lang eine Gefährdung deiner Gesundheit tolerieren und diese dann plötzlich als Kündigungsgrund angeben.

Ob eine fristlose Kündigung sinnvoll ist, solltest du daher immer vorher rechtlich abklären, um einen Rechtsstreit oder Sanktionen deines Arbeitgebers zu vermeiden. Auch dabei steht ver.di beratend zur Seite.

ver.di hilft.

So unterstützen wir Dich bei Kündigungen​

  • Kostenfreie Rechtsberatung: ver.di-Mitglieder genießen sowohl bei eigener fristloser Kündigung als auch bei Kündigung durch den Arbeitgeber kostenlos eine umfassende anwaltliche Beratung.
  • Kostenfreier Rechtsschutz: Sollte keine außergerichtliche Einigung zu erwirken sein, vertreten unsere Jurist*innen dich als ver.di-Mitglied rechtlich und streiten für dich dein Recht ein – wenn nötig durch die Instanzen. ver.di übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.

Zwar enden nur wenige Kündigungs­schutzklagen mit einer Rückkehr des oder der Gekündigten in den Betrieb. Aber viele Kläger*innen erstreiten eine angemessene Abfindung oder andere Vorteile.

Noch kein ver.di-Mitglied?

Wenn du Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen benötigst, kann eine Mitgliedschaft sinnvoll sein.​ ver.di unterstützt Mitglieder bei Konflikten im Job und bei Kündigungen.​