ArbeitsSchutz

Arbeitsschutz im Job – diese Rechte hast du​

Arbeitsschutz

Viele Beschäftigte merken erst dann, wie wichtig Arbeitsschutz ist, wenn etwas schiefläuft: zu hohe Belastung, gefährliche Arbeitsbedingungen oder fehlende Schutzmaßnahmen. Dabei gilt: Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen.

Hier erfährst du, welche Rechte du hast und wie ver.di dich dabei unterstützen kann.

Was bedeutet Arbeits­schutz im Job?​

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sind wichtige Grundlagen für sicheres Arbeiten. Sicherheitsfragen betreffen viele Beschäftigte – unabhängig von Branche oder Tätigkeit. Besonders dort, wo körperliche oder psychische Belastungen auftreten, sind klare Schutzmaßnahmen wichtig.​​

Doch ein wirksamer Arbeitsschutz muss nicht nur regelmäßig an aktuelle Anforderungen angepasst werden. Ebenso entscheidend ist, wie weitreichend die definierten Schutzvorgaben in den einzelnen Branchen sind und wie konsequent sie in den Betrieben umgesetzt werden.​

Nimmt der Arbeitgeber die Vorgaben nicht ernst oder hält sie nicht korrekt ein, führt das bei Arbeitnehmer*innen zu Frust und psychischen Belastungen. Erschwerend kommt hinzu, dass Arbeitsschutzvorgaben in der Praxis nicht immer konsequent umgesetzt oder kontrolliert werden.​

All dies wirft bei Arbeitnehmer*innen verständlicherweise Fragen auf:

  • Wie lassen sich Jobverpflichtungen und persönliche Sicherheit in Einklang bringen?
  • Was muss mein Arbeitgeber tun, damit ich sicher arbeiten kann?
  • Welche Rechte habe ich, wenn ich mich unsicher fühle?

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Wo beginnt und endet die Fürsorge­pflicht des Arbeit­gebers?​

Seit 1996 gibt es das heutige Arbeitsschutzgesetz, das für nahezu alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigten in Deutschland gilt. Es verpflichtet den Arbeitgeber dazu, Gefährdungen im Betrieb zu beurteilen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und in einer so genannten Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Das Spektrum ist dabei so breit wie die Branchen vielfältig sind: Es kann um den Umgang mit Chemikalien gehen, um Lärm und Stress, um das Heben schwerer Lasten oder um erhöhte Unfallrisiken. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz werden dabei regelmäßig an neue gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen angepasst.​

Wie Arbeitgeber Risiken am Arbeits­platz prüfen müssen​

Bei der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben wird nach dem TOP-Prinzip verfahren: Zuerst müssen technische Maßnahmen (T) wie z. B. die Neuordnung des Mobiliars umgesetzt werden. Ist dies baulich nicht möglich, müssen organisatorische Maßnahmen (O) wie z. B. Kontaktreduzierung durch mobile Arbeit bzw. Homeoffice erfolgen. Erst, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen auch nicht möglich ist, sind personenbezogene Maßnahmen (P) vorzunehmen, wie z. B. das Tragen von FFP2-Masken.

Der Arbeitgeber sollte bei der Umsetzung der Schutzstandards idealerweise von Betriebsärzt*innen bzw. Fachkräften für Arbeitssicherheit beraten werden und deren Wissen weitergeben. Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nehmen, bieten ihren Beschäftigten zusätzlich freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Beratung an.

Übrigens: Dass der Arbeitgeber dich schützen muss, befreit ihn nicht davon, deine Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte zu achten. Videoüberwachung von Abstandsregeln verträgt sich damit beispielsweise nicht.

ver.di hilft.

So unterstützt ver.di beim Thema Arbeits­schutz

ver.di unterstützt Mitglieder bei Problemen mit Arbeitsbedingungen, übermäßiger Belastung oder fehlenden Schutzmaßnahmen im Job.​

Mitglieder erhalten unter anderem:​

  • Beratung bei Konflikten mit Arbeitgebern​
  • Unterstützung durch Betriebsräte​
  • Rechtsschutz im Arbeitsrecht​

Sonderfall: sozialer Arbeitsschutz​

Der soziale Arbeitsschutz definiert die Rechte von besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmer*innen wie z. B. Jugendlichen, werdenden und stillenden Müttern, Schwerbehinderten und Risikopatient*innen. Du bist vor den spezifischen Gefahren deines Arbeitsplatzes mit Rücksicht auf deine jeweilige körperliche und geistige Konstitution besonders zu schützen. Rechtlich verankert ist der soziale Arbeitsschutz etwa im Mutterschutzgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz oder auch, für schwerbehinderte Menschen, im Sozialgesetzbuch IX bzw. im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen mit Regelungen zu Rehabilitation und Teilhabe. Auf diese Gesetze kannst du dich als Betroffene*r immer berufen.

Was tun, wenn der Arbeitsschutz im Betrieb nicht eingehalten wird

Erste Schritte

  • Versuche, dich mit den vorhandenen Maßnahmen so gut wie möglich zu schützen. Notiere  zudem alles, was dir in Bezug auf deine Sicherheit Angst macht.
  • Spreche  mit deinem Betriebsrat über die Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht und ist verpflichtet, dies zu nutzen, falls der Arbeitgeber untätig bleibt.
  • Gibt es keinen Betriebsrat, nutze dein Anhörungs- und Beschwerderecht und wende dich dafür auch gerne an deine Gewerkschaft ver.di, deren Expert*innen wissen, wie ggf. das Gewerbeaufsichtsamt oder die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer einzubeziehen sind.

Was passiert, wenn Arbeits­schutz miss­achtet wird

Dass eine Pandemie oder eine Energiekrise ein Ausnahmezustand und eine nie dagewesene Situation für Betriebe sowie Arbeitnehmer*innen ist, lässt sich nicht bestreiten. Dennoch ist es wichtig, dass der Arbeitgeber schnell reagiert und Lösungen findet.

Nicht unterschätzt werden dürfen aber auch die psychischen Belastungen, die sich aus dieser Extremsituation ergeben – und die manchen zweifeln lassen, ob er oder sie der Arbeit noch gewachsen ist. Abhilfe schafft hier eine strukturierte psychosoziale Notfallversorgung. Solltest du in dieser Gedankenspirale gefangen sein, sprich mit deinem Betriebsrat und prüfe, ob ein solches Angebot für deinen Betrieb vorliegt.

Arbeitsschutz in Zahlen

Wie viele Beschäftigte aus den Bereichen Erziehung und Soziales fürchten sich in Deutschland vor einer Corona-Ansteckung im Arbeitsumfeld?
Wie viel Prozent der deutschen Arbeitsschutzbehörden klagen über Personalmangel?
Wie viele Arbeitsschutzverstöße stellte man 2020 in NRW in der Fleischindustrie fest?
Quelle: ver.di

Die rechtliche Situation beim Arbeitsschutz​

Der Arbeitgeber hat eine rechtlich verankerte Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass er alles dafür tun muss, dass du gefahrlos arbeiten kannst. Er trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz und damit für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Und die kann ganz unterschiedlich aussehen:

  • Wie kann das Risiko bei der Regalbefüllung in engen Supermärkten gesenkt werden?
  • Wie verändert sich die Taktung von Pausen, wenn bei der Arbeit eine Maske getragen wird?
  • Welche Rolle spielen Tests im Infektionsschutz?

Das sind alles Fragen, die Betrieb für Betrieb unter die Lupe genommen und beantwortet werden müssen. Dies sollte zusammen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsrat erfolgen, die Umsetzung der Maßnahmen sollte von einem oder einer dafür zu benennenden Verantwortlichen überwacht werden. In der Regel ist es sinnvoll, Maßnahmenkonzepte von vornherein mit dem Betriebsrat zu erarbeiten und in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.

Wichtige Gesetze zum Arbeits­schutz

Arbeits­schutzgesetz (ArbSchG)

Das Gesetz regelt die Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers zur Vermeidung von Gefahren. Ebenfalls verankert sind die Pflichten und Rechte der Beschäftigten, genauso wie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach eben diesem Gesetz.

Arbeits­sicherheits­gesetz (AsiG)

Der Arbeitgeber unterliegt Pflichten zur Bestellung von Betriebsärzt*innen, Sicherheits­ingenieuren und anderen Fach­kräften für Arbeits­sicherheit, definiert deren Aufgaben und fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfall­verhütung. Das AsiG soll eine fach­kundige Beratung der Arbeit­geber sicher­stellen und ist eine Art „Controlling-Gesetz“ zum Arbeitsschutz­gesetz.

Betriebs­verfassungs­gesetz (BetrVG)

Aus diesem Gesetz ergibt sich in Betrieben mit Betriebsräten eine Aufsichts- und Mitbestimmungs­pflicht der Mitarbeiter­vertretungen. Wie in konkreten Fällen Gefähr­dungs­beur­tei­lungen, Prä­ven­tions­maßnahmen, Wirksamkeits­kontrollen und die Dokumentations­pflicht umzusetzen sind, sollte in Betriebs­vereinbarungen geregelt werden.

ver.di hilft.

So unterstützen wir dich beim Thema Arbeits­schutz

  • Fachliche Beratung und Rechtsbeistand: Als Expert*innen für die Gestaltung guter und sicherer Arbeit schaffen wir mit unseren Mitgliedern tarifliche und betriebliche Rahmenbedingungen für einen wirkungsvollen Arbeitsschutz. Außerdem unterstützt ver.di Mitglieder mit umfassender fachlicher Beratung und Rechtsbeistand in Auseinandersetzungen rund um die Arbeit.
  • Unterstützung betrieblicher Interessenvertretungen: Wir haben das Ziel, die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen zu erleichtern. Denn die sind ganz besonders gefragt, wenn es darum geht, neue Schutzmaßnahmen in Betrieben und Einrichtungen zu verankern und nachhaltige Prozesse und Strukturen zu etablieren. Sie haben bei vielen aktuellen Themen ein Mitbestimmungsrecht.

Noch kein ver.di-Mitglied?​

Wenn du Unterstützung bei Fragen zum Arbeitsschutz oder zu deiner Situation im Job benötigst, kann eine Mitgliedschaft sinnvoll sein.​ ver.di unterstützt Mitglieder bei Konflikten mit Arbeitgebern und bei arbeitsrechtlichen Fragen.

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